Aqua Dog Festival

Tollwut-Impfung

  1. Ausweispflicht für Hunde mit Impfausweis inkl. gültiger Tollwutimpfung Die Auflagen des Veterinär-Amtes besagen, dass auf dem Event nur den Hunden Einlass gewährt werden darf, die eine vollständige Tollwutimpfung besitzen. Nachgewiesen werden muss dies mit dem Vorzeigen des entsprechenden Impfausweises.

    Impfausweise müssen vollständig ausgefüllt sein, insbesondere die Zusammengehörigkeit von Tier und Ausweis muss nachvollziehbar sein, d.h. bei EU-Heimtierausweisen muss eine Tätowierung bzw. eine Chip-Nummer eingetragen sein. Bei den alten gelben Impfausweisen muss zumindest die Rasse eingetragen sein. Hunde mit Blanko-Impfausweisen werden zurück gewiesen. 

  2. Die Hunde müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Nach der Tollwut-Verordnung muss der Hund bei der Impfung mindestens drei Monate alt gewesen sein und die Impfung mindestens 21 Tage zurückliegen. Die 21-Tage-Frist gilt nicht bei Wiederholungsimpfungen. (Unterstes Alterslimit für eine gültige Tollwutimpfung sind 12 Wochen.) 

  3. Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach der Eintragung im Impfpass. Ist KEINE Gültigkeit eingetragen, beträgt die Gültigkeitsdauer 2 Jahre, wenn der Hund in Deutschland geimpft wurde. 

  4. Hunde unter 4 Monaten, die noch nicht über eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen können, müssen eine (amts-)tierärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Hund keine Anzeichen von Tollwut hat; diese Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein.